Kfz Versicherung kündigen: einfach so?
Die Kfz Versicherung kündigen und eine Menge Geld sparen. Das hat sich sicher ein Großteil der deutschen Fahrzeughalter schon überlegt. Etwas mehr als 50 Millionen angemeldeter Kraftfahrzeuge, darunter Lkws, Pkws und Zweiräder sind auf den Straßen unterwegs und zumindest eine Kfz Versicherung müssen alle vorweisen: die Haftpflichtversicherung. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben, da lässt sich das Prinzip „Kfz Versicherung kündigen“ und sparen nicht so einfach verwirklichen, denn ohne diese Pflichtversicherung kann es zu einer gepfefferten Strafe und Punkten in Flensburg kommen.
Kfz Versicherung kündigen: die ordentliche Kündigung
Die Kfz Versicherung kündigen können Sie im Falle einer ordentlichen Kündigung ein Mal jährlich. In Deutschland gibt es dafür einen Stichtag: den 30. November. Im Regelfall läuft eine Kfz Versicherung immer ab Anfang des Jahres und die Kündigungsfrist beläuft sich auf 1 Monat. Demnach ergibt sich der 30. November – bis zu diesem Datum müssen Sie die bisherige Kfz Versicherung kündigen, wenn Sie zu einem anderen Versicherer wechseln wollen. Besonders im Herbst macht es Sinn, die Beiträge mit Hilfe eines Vergleichsportals zu vergleichen, denn dann geben die Versicherer die Beiträge für das kommende Jahr bekannt.
Kfz Versicherung kündigen: die außerordentliche Kündigung
Außerordentlich und zu einem anderen Datum als dem 30. November können Sie die Kfz Versicherung kündigen, wenn Ihr Versicherer die Beiträge während des Jahres erhöht. Dann liegt der Grund für eine außerordentliche Kündigung vor. Dies gilt auch nach einem Unfallschaden – in diesem Falle dürfen nicht nur Sie die Kfz Versicherung kündigen, sondern theoretischer Weise darf das auch der Versicherer. Doch ein Vergleich mit einem Tarifrechner sollte in jedem Falle auch durchgeführt werden, wenn der Kauf eines Neuwagens ansteht, denn dann stehen Ihnen die Türen zu allen Versicherern offen. Die Kfz Versicherung kündigen kann bares Geld sparen!